1. Geltung
1.1 Die Lieferungen von Weingut G.A. Heinrich werden ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgeführt.
1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers sind für Weingut G.A. Heinrich unverbindlich, wenn Weingut G.A. Heinrich nicht ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt hat.
1.3 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebot, Bestellung, Vertragsschluss
2.1 Angebote von Weingut G.A. Heinrich sind freibleibend bis zur Abnahme durch den Käufer. Bei Weingut G.A. Heinrich eingegangene Kaufangebote der Kunden sind für die Dauer von 30 Tagen ab den Tag des Eingangs bei Weingut G.A. Heinrich unwiderruflich. Ein Vertrag gilt in dem Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Annahme des Bestellangebots durch Weingut G.A. Heinrich als abgeschlossen.
2.2 Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist die schriftliche Annahme oder Auftragsbestätigung von Weingut G.A. Heinrich maßgebend. Bei Vertragsschluss getroffene Nebenabreden sind für Weingut G.A. Heinrich nur dann verbindlich, wenn sie von Weingut G.A. Heinrich ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2.3 Weingut G.A. Heinrich ist berechtigt, Modelle infolge von Rohmateriallieferung, Fertigungsforderungen oder aus modischen oder aus anderen sachlich berechtigten Gründen zu ändern, wenn und soweit solche Änderungen dem Kunden zumutbar sind.
3. Lieferung
3.1 Die Ware wird an die vom Käufer angegebene Adresse des Käufers ausgeliefert.
3.2 Der Käufer trägt ab dem Zeitpunkt, in dem die Ware an den Überbringer oder den Spediteur ausgeliefert wird, die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung oder der Beschädigung der Ware. Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
3.3 Die Lieferung der Ware erfolgt in dem mit dem Käufer vereinbarten Zeitrahmen, wobei Weingut G.A. Heinrich jedoch eine zusätzliche Frist von 18 Tagen für eine verzogene oder verzögerte Lieferung zusteht. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer vorher angekündigt werden und ihm zumutbar sind. Im Falle einer Lieferverzögerung über die vorgenannte 18 Tage Frist hinaus hat der Käufer- nach schriftlicher Nachfristsetzung- das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei zeitlich gestaffelten Lieferungen kann der Käufer vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die bereits gelieferte Ware für ihn kein Interesse hat.
3.4 Ist ein Lieferverzug von Weingut G.A. Heinrich zu vertreten, so beschränkt sich die Verzugsent-schädigung des Käufers auf 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, maximal jedoch auf 5% des Nettorechnungswertes, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Weingut G.A. Heinrich
3.5 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Weingut G.A. Heinrich, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer hieraus Schadensersatzansprüche erwachsen. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die von Weingut G.A. Heinrich nicht zu vertreten sind und durch die Weingut G.A. Heinrich die Lieferung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperrung, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohrstoffmangel, gleichgültig ob Sie bei Weingut G.A. Heinrich oder Vor- oder Unterlieferanten von Weingut G.A. Heinrich eintreten. In diesen Fällen ist der Käufer seinerseits zum Rücktritt von Vertrag soweit berechtigt, als die ganz oder teilweise noch ausstehende Lieferung werden Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat.
4. Unberechtigter Rücktritt, Annahmeverweigerung
4.1 Wenn und soweit der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder die Annahme der Lieferung verweigert, ist Weingut G.A. Heinrich berechtigt, vom Käufer Schadensersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der Versand-, Transport- und Lagerkosten und aller sonstigen Weingut G.A. Heinrich dadurch entstanden Kosten zu verlangen.
4.2 Dem Käufer steht der Nachweis offen, dass Weingut G.A. Heinrich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen oder Empfang der Vollständigkeit, Beschaffenheit und Mängel zu untersuchen. Fehlmengen sind Weingut G.A. Heinrich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel der Ware sind Weingut G.A. Heinrich innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
5.2 Der Käufer hat Weingut G.A. Heinrich Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch Weingut G.A. Heinrich zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so ist Weingut G.A. Heinrich von der Mängelhaftung befreit.
5.3 Die Rücksendung beanstandeter Ware muss stets frei Haus an Weingut G.A. Heinrich erfolgen. Derartige Rücksendungen werden entgegengenommen, wenn sie die anlässlich der Mängelrüge vergebene Retournummer tragen oder wenn die Rücksendung auf andere Weise einer bestimmten Mängelrüge zugeordnet werden kann. Nicht derart zuordenbare Rücksendungen werden auf Kosten des Rücksenders retourniert. Bearbeitungskosten für Rücksendungen werden nicht berechnet.
5.4 Die Mängelhaftung von Weingut G.A. Heinrich beschränkt sich darauf, dass Weingut G.A. Heinrich alle Teile, die bei Gefahrübergang mangelhaft sind, nach eigner Wahl kostenlos nachbessert oder ersetzt. Ersetzte Teile werden das Eigentum von Weingut G.A. Heinrich. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder sich über eine angemessene Frist hinaus verzögert oder aus sonstigen von Weingut G.A. Heinrich vertretenen Gründe fehlschlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung gelten machen.
5.5 Weingut G.A. Heinrich leistet keine Gewähr für Schäden, die durch natürlichen Verderb, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung übermäßiger Beanspruchung oder unsachmäßiger Änderungen oder Nachbesserungen durch den Käufer oder Dritte entstehen.
5.6 Die Lieferung von Sonderposten oder Räumungsware erfolgt, sofern ein Preisnachlass von 20% oder mehr auf den regulären Preis gewährt wird, stets unter Ausschuss von Umtausch- oder Rücktrittsrechten sowie Mängelansprüchen wegen bekannter oder offensichtlicher Mängel.
5.7 Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens - einschließlich Begleit und Folgeschadens gegen Weingut G.A. Heinrich, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleichgültig aus welchen Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Weingut G.A. Heinrich oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese Person beruht, insbesondere wenn dies zu Körper- oder Gesundheitsschäden geführt hat. Dies gilt auch, soweit vom Käufer direkte Ansprüche gegenüber den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Weingut G.A. Heinrich gelten gemacht werden. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Weingut G.A. Heinrich ist jedoch eine etwaige Ersatzpflicht von Weingut G.A. Heinrich der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gleiches gilt für direkte Ansprüche gegenüber gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Weingut G.A. Heinrich
5.8 Sämtliche Mängelansprüche des Käufers einzuschließen der in Ziffer 5,5 geregelten Schadensersatzansprüche verjähren zwei Jahre nach Ablieferung der Ware beim Kunden, nicht jedoch vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Mängelansprüche eines Endverbrauchers erfüllt hat.
6.0 Schutzrechte
6.1 Sofern ein Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder des Urheberrechtes durch Weingut G.A. Heinrich gelieferte Ware Ansprüche erhebt, hat der Käufer Weingut G.A. Heinrich hiervon unverzüglich zu unterrichten.
6.2 Wenn der Käufer die Ware in einer Weise verkauft oder ändert - einschließlich der Hinzufügung einer Marke -, dass gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht eines Dritten verletzt werden, ist der Käufer für eine solche Verletzung allein haftbar und verpflichtet Weingut G.A. Heinrich von allen daraus resultierenden Ansprüchen des Dritten, gleich welcher Art, freizustellen.
6.3 Der Käufer darf ihm gelieferte Weingut G.A. Heinrich Waren nicht kopieren oder nachahmen. Das Gleiche gilt für alle Weingut G.A. Heinrich Marken- und Kennzeichen sowie für Abbildungen in Weingut G.A. Heinrich Werbematerialen oder – Bestellunterlagen. Bei Verstößen hiergegen kann Weingut G.A. Heinrich sofort alle Vertragsbeziehungen beenden, insbesondere von offenen Kaufverträgen zurücktreten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle Verkäufe von Weingut G.A. Heinrich an den Kunden erfolgen unter Vorbehalt des Eigentums von Weingut G.A. Heinrich an der Ware bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Kaufpreisforderungen von Weingut G.A. Heinrich aus allen Verträgen.
7.2 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware von Weingut G.A. Heinrich in ordnungsgemäßen Geschäften berechtigt. Weingut G.A. Heinrich kann dieses Recht widerrufen und ausgelieferte Ware zurücknehmen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder sein Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltsware auf Dritte überträgt. In der Rücknahme der Ware durch Weingut G.A. Heinrich liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht von Weingut G.A. Heinrich ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Weingut G.A. Heinrich kann die Ware frei verkaufen. Der Verkaufserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers abzüglich angemessener Verkaufskosten anzurechen.
7.3 Der Käufer muss die Vorbehaltsware sorgfältig behandeln und muss auf eigene Kosten zum Wiederbeschaffungswert versichern. Seine Entschädigungsansprüche aus der Versicherung im Falle des Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware trifft der Käufer hiermit an Weingut G.A. Heinrich ab. Im Falle von Pfändungen von Vorbehaltsware oder sonstiger Maßnahmen Dritter muss der Käufer Weingut G.A. Heinrich unverzüglich benachrichtigen und die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.
7.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Weingut G.A. Heinrich zustehenden Forderungen um mehr als 10% so ist Weingut G.A. Heinrich bereit, auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben
8. Preise
8.1 Die von Weingut G.A. Heinrich angegebenen Preise verstehen sich bei Lieferung innerhalb von der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich des geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Anschaffungs- oder Herstellerkosten für die Lieferungen von Weingut G.A. Heinrich infolge von Änderungen der Rohstoffpreise, Arbeits- und Transportkosten oder Steuer, Abgaben und Zölle nachweisbar verändern, ist Weingut G.A. Heinrich berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Diese Preisänderung ist der Höhe nach auf maximal 15% (fünfzehn Prozent) begrenzt.
9. Zahlung
9.1 Rechnungen von Warenlieferung sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.
9.2 Schecks und/oder Wechsel werden nur zahlungshalber genommen und gelten erst nach dem gültigen Gutschriftseingang des Geldwertes als Zahlung. Diskont und sonstige Wechselspesen sowie die Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Käufers.
9.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Weingut G.A. Heinrich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Referenzsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
9.4 Wenn der Käufer mit der Bezahlung frührer Lieferungen von Weingut G.A. Heinrich im Verzug ist oder nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kredit-würdigkeit des Kunden zu mindern und die Einhaltung seiner Zahlungspflichten zu gefährden ist Weingut G.A. Heinrich berechtigt:
a) noch ausstehende Warenlieferungen auszusetzen und für weitere Warenlieferungen Vorauszahlungen oder Stellung geeigneter Sicherheiten zu verlangen und
b) nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für Vorauszahlung oder Leistung von Sicherheiten von allen Verträgen zurückzutreten, die mit dem Käufer ab-geschlossen, aber noch nicht ausgeführt sind. Eine derart durch den Käufer verur-sachter Lieferstopp löst keinerlei Schadensersatzsprüche des Käufers aus..
9.5 Gegen Zahlungsansprüche von Weingut G.A. Heinrich kann der Käufer nur mir unbestrittenen, rechtskräftigen festgestellten, im jeweiligen Verfahren entscheidungsreifen oder mit solchen Gegenansprüche aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht begründen, das auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10. Wiederverkauf
10.1 Der Käufer verpflichtet sich
a) die Ware ausschließlich von dem/den in seiner Bestellung angegeben Ladengeschäft/en aus zu verkaufen und jedes Material, einschließlich Werbematerial ausschließlich in diesem Ladengeschäft zu präsentieren.
b) Die Ware in Deutschland und Österreich nur an den Endverbraucher zu verkaufen
c) Die Ware nicht über das Internet zu verkaufen
10.2 Für Fall der Verletzung einer der in Ziffer 10.1 genannten Verpflichtungen hat der Käufer an Weingut G.A. Heinrich eine Vertragsstrafe in Höhe des Netto Verkaufspreises eines die vor-stehenden Pflichten verletzendes Angebots oder Verkaufes zu bezahlen. Weingut G.A. Heinrich bleibt das Recht vorbehalten, einen weitergehenden Schaden gelten zu machen.
10.3 Setzt der Käufer die Pflichtverletzung ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung von Weingut G.A. Heinrich fort, ist Weingut G.A. Heinrich berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten, die mit dem Käufer abgeschlossen, aber noch nicht ausgeführt sind.
10.4 Dem Käufer stehen ausschließlich Rechte gegenüber Weingut G.A. Heinrich nicht zu, es sei denn, dass sie ihm ausdrücklich in schriftlicher Form von Weingut G.A. Heinrich eingeräumt sind
11. Verkaufspersonal
Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionäre und sonstige Vermittler sind von Weingut G.A. Heinrich nicht bevollmächtigt Weingut G.A. Heinrich zu vertreten oder zu verpflichten; sie haben keine Inkassovollmacht und keine Vollmacht; im Namen und Auftrag von Weingut G.A. Heinrich Änderungen der vorliegenden Verkaufsbedingungen zu vereinbaren oder Alleinverkaufsrechte für bestimmte Geschäfte zu gewähren.
12. Datenspeicherung
Weingut G.A. Heinrich ist berechtigt, alle Kundendaten zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies geschäftsnotwendig und nach Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.
13. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Weingut GA-Heinrich
Inh. Martin Heinrich
Riedstrasse 29 - D-74076 Heilbronn
Telefon: +49 (0) 71 31 - 175 948
Telefax: +49 (0) 71 31 - 166 306
E-Mail: info@weingut-heinrich.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen z. B. Zinsen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ende der Widerrufsbelehrung
14. Schlussbestimmungen
14.1.1 Für alle Verträge mit den Käufern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts bei Verträgen mit Auslandskunden ist ausgeschlossen.
14.1.2 Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist das für den Sitz von Weingut G.A. Heinrich örtlich zuständige Gericht. Weingut G.A. Heinrich behält sich jedoch vor, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14.1.3 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Weingut GA-Heinrich
Inh. Martin Heinrich
Riedstrasse 29 - D-74076 Heilbronn
Telefon: +49 (0) 71 31 - 175 948
Telefax: +49 (0) 71 31 - 166 306
E-Mail: info@weingut-heinrich.de